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   BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08   

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https://dejure.org/2009,4805
BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08 (https://dejure.org/2009,4805)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2009 - VI ZB 88/08 (https://dejure.org/2009,4805)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2009 - VI ZB 88/08 (https://dejure.org/2009,4805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung an einem obersten Gerichtshof des Bundes bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 3; ; GKG § 68 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Daran ändert auch nichts, dass die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht nicht im Einklang mit dem inzwischen ergangenen Beschluss des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 - (z.V.b.) steht.

    Sind diese als gering anzusehen, kann ein Abschlag von 75 % des Nennwerts der Forderung, wie dies im vorliegenden Fall das Landgericht gemacht hat, durchaus angemessen sein (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08).

  • BGH, 11.09.2008 - I ZB 36/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über den Kostenansatz des

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Daran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht nichts (vgl. etwa BGHZ 154, 102 ff. für Arrest und einstweilige Verfügung; Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - VersR 2004, 488; vom 17. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - NJW 2003, 69 und vom 11. September 2008 - I ZB 36/07 - MDR 2009, 45 ff.).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Daran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht nichts (vgl. etwa BGHZ 154, 102 ff. für Arrest und einstweilige Verfügung; Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - VersR 2004, 488; vom 17. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - NJW 2003, 69 und vom 11. September 2008 - I ZB 36/07 - MDR 2009, 45 ff.).
  • BGH, 17.10.2002 - IX ZB 303/02

    Kosten der unstatthaften Beschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Daran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht nichts (vgl. etwa BGHZ 154, 102 ff. für Arrest und einstweilige Verfügung; Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - VersR 2004, 488; vom 17. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - NJW 2003, 69 und vom 11. September 2008 - I ZB 36/07 - MDR 2009, 45 ff.).
  • BGH, 12.09.2002 - III ZB 43/02

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zulassung der

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Eine Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO besteht nicht, weil eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, auch bei - irriger - Rechtsmittelzulassung unanfechtbar bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2002 - III ZB 43/02 - VersR 2003, 482).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
    Daran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht nichts (vgl. etwa BGHZ 154, 102 ff. für Arrest und einstweilige Verfügung; Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - VersR 2004, 488; vom 17. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - NJW 2003, 69 und vom 11. September 2008 - I ZB 36/07 - MDR 2009, 45 ff.).
  • BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren;

    Der Bundesgerichtshof hat bei zweifelhaften Vollstreckungsaussichten etwa einen Abschlag von 75 % für angemessen erachtet (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, NJW 2009, 920 Rn. 6 f.; ferner Beschluss vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08, juris Rn. 4).
  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Verringerungen des gesetzlich festgelegten Gebührenstreitwerts sind deshalb allenfalls im Wege einer teleologischen Reduktion - zweckentsprechenden Einschränkung - von § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG aF (nunmehr § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG) berechtigt, wenn eine Durchsetzung der geltend gemachten Forderung problematisch ist (für eine Anknüpfung des Gebührenstreitwerts an die wirtschaftliche Bewertung der Aussichten für die Durchsetzung der Forderung auch BGH 6. April 2009 - VI ZB 88/08 -) .
  • BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

    Hieran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kammergericht nichts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08, Schaden-Praxis 2010, 29 unter II 1; vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08, AGS 2010, 195; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - III ZB 40/09, juris Rn. 2).

    Eine Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO besteht nicht, weil eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, auch bei - irriger - Rechtsmittelzulassung unanfechtbar bleibt (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08, aaO; vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08, aaO mwN).

  • OLG Stuttgart, 12.01.2012 - 13 W 38/11

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung des Beschlusses über

    Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG findet eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statt (hierzu BGH ZIP 2009, Seite 2172).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 26 Ta 6091/18

    Gebührenstreitwert bei Feststellungsanträgen auf künftige Leistung - Angabe des

    wenn eine Durchsetzung der geltend gemachten Forderung problematisch ist (vgl. BAG 22. September 2015 - 3 AZR 391/13 (A), Rn. 12; für eine Anknüpfung des Gebührenstreitwerts an die wirtschaftliche Bewertung der Aussichten für die Durchsetzung der Forderung auch BGH 6. April 2009 - VI ZB 88/08).

    Verringerungen des gesetzlich festgelegten Gebührenstreitwerts sind allenfalls im Wege einer teleologischen Reduktion - zweckentsprechenden Einschränkung - von § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG) berechtigt, wenn eine Durchsetzung der geltend gemachten Forderung problematisch ist (vgl. BAG 22. September 2015 - 3 AZR 391/13 (A), Rn. 12; für eine Anknüpfung des Gebührenstreitwerts an die wirtschaftliche Bewertung der Aussichten für die Durchsetzung der Forderung auch BGH 6. April 2009 - VI ZB 88/08).

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZB 18/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Verfahren der Streitwertfestsetzung

    Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG findet eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statt (vgl. § 66 Abs. 4 Satz 1 und 3 GKG sowie Senatsbeschluss vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08 - [...]).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZB 19/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Verfahren der Streitwertfestsetzung

    Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG findet eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statt (vgl. § 66 Abs. 4 Satz 1 und 3 GKG sowie Senatsbeschluss vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08 - [...]).
  • OLG München, 19.01.2024 - 25 W 1378/23

    Wiederherstellungskosten, Feststellungsantrag, Sachverständigengutachten,

    Diese Entscheidung ist gem. § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 06.04.2006, VI ZB 88/08, ZIP 2009, 2172).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 26 Ta 6114/18

    Keine generelle Begrenzung des Gegenstandswertes auf Vierteljahreseinkommen bei

    Verringerungen des gesetzlich festgelegten Gebührenstreitwerts sind allenfalls im Wege einer teleologischen Reduktion - zweckentsprechenden Einschränkung - von § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG) berechtigt, wenn eine Durchsetzung der geltend gemachten Forderung problematisch ist (vgl. BAG 22. September 2015 - 3 AZR 391/13 (A), Rn. 12; für eine Anknüpfung des Gebührenstreitwerts an die wirtschaftliche Bewertung der Aussichten für die Durchsetzung der Forderung auch BGH 6. April 2009 - VI ZB 88/08).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2014 - 11 W 52/13

    Gebührenstreitwertfestsetzung: Voraussetzungen einer Wertaddition bei Aufrechnung

    Eine Beschwerde an die obersten Gerichtshöfe des Bundes findet nicht statt; die weitere Beschwerde kann allein vom Landgericht zugelassen werden, wenn es selbst als Beschwerdegericht entscheidet (§ 66 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, jeweils i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG; vgl. dazu BGH, Beschl. v. 06.04.2009 - VI ZB 88/08, Rdn. 3, Schaden-Praxis 2010, 29; Beschl. v. 06.10.2009 - VI ZB 18/08, Rdn. 4, AGS 2009, 599).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2019 - 26 Ta 6036/19

    Kein Mehrvergleich bei Regelung zu Masseverbindlichkeit - zur entsprechenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2020 - 26 Ta 6112/19

    Gegenstandswert - keine Beschränkung bei Feststellungsantrag - nachvertragliches

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 24 U 182/09

    Anforderungen an die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich gegangener

  • OLG Jena, 03.03.2011 - 5 W 405/10

    Streitwertbemessung: Zahlungsantrag mit Antrag auf Feststellung einer Forderung

  • OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12

    Feststellung der Bedürftigkeit i.R. eines Antrags auf Prozesskostenhilfe zur

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